Liebe Segelfreunde,
Die aktuelle Novelle der Einreiseverordnung bringt weitere Reiseerleichterung.
Mit 1. Juni fiel bei der Rückreise aus Kroatien nach Österreich die Quarantänepflicht: Das heißt, dass nun auch getestete Personen wieder nach Österreich zurückkehren können, ohne in Quarantäne zu müssen.
Was man zur Einreise braucht:
Kann bei Einreise kein aktueller 3-G-Nachweis vorgelegt werden, ist unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden, ein Test nachzumachen. Als Impf-Nachweis zählt ein in deutscher oder englischer Sprache ausgestelltes Dokument (z.B. gelber Impfpass) über eine Impfung, die von der EMA zugelassen wurde oder den EUL-Prozess der WHO erfolgreich durchlaufen hat. Als Genesungszertifikat gilt eine ärztliche oder behördliche Bestätigung (z.B. Absonderungsbescheid) in deutscher oder englischer Sprache über eine in den vergangenen sechs Monaten überstandene Infektion. Dem Genesungszertifikat ist ein Nachweis über neutralisierende Antikörper gleichgestellt, der bei Einreise maximal drei Monate alt sein darf.
Für die Einreise nach Kroatien gelten folgende Einreisebedingungen:
Wir freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen.
Ihr BavAdria Team